Von der HuTa bis zum Grosi

Betreuungsformen für den Hund

Nicht immer hat man Zeit, sich um den Hund zu kümmern. Nicht jede Betreuungsform passt für jeden Hund und jeden Halter gleich gut. Auch rechtlich gesehen gibt es ein paar Punkte, die Hundehalter sowie -betreuer zu beachten haben und die sich je nach Betreuungsform etwas unterscheiden.

Die Hundepension
Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie ein fixer Komplex ist, der von professionellen Betreibern geführt wird. Gegen eine Gebühr und nach Vorabsprache kann man den Hund für einen oder mehrere Tage in Pension geben. Dabei unterscheiden sich die Hundepensionen in ihrem Angebot und man kann am ehesten durch einen Besuch und ein Gespräch ein Gefühl dafür entwickeln, welche Pension zum eigenen Hund passt.

Auf der rechtlichen Seite gibt es einige Auflagen, die eine Hundepension und deren Betreiber erfüllen müssen. Einerseits müssen sie, so wie alle Hundehalter, die Auflagen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutzverordnung erfüllen. Hinzu kommen die kantonalen Erlasse, die sich von Kanton zu Kanton unterscheiden können. Andererseits brauchen sie bestimmte Qualifikationen. So muss ein Betreiber, der bis zu fünf Hunde beherbergen will, einen gültigen Sachkundenachweis vorzeigen können. Wer bis zu 19 Hunde aufnehmen will, braucht eine Fachspezifische Berufsunabhängige Ausbildung (FBA) zum Tierbetreuer. Wer mehr als 19 Tiere unterbringen will, muss die Ausbildung zum Tierpfleger oder eines anderen fachspezifischen Berufs durchlaufen und bestanden haben. Zudem brauchen Betreiber von Tierpensionen mit mehr als fünf Tieren eine kantonale Bewilligung. Um diese zu erlangen, müssen folgende Auflagen erfüllt sein: «Räume, Gehege und Einrichtungen müssen der Art und Zahl der Tiere sowie dem Zweck der Tätigkeit entsprechen, wobei die Tiere nicht entweichen können; die Tätigkeit zweckmässig organisiert ist und in geeigneter Weise dokumentiert wird; die personellen Anforderungen nach Artikel 102 erfüllt sind.» Die bisher genannten Vorgaben gelten im Übrigen für alle folgenden Formen der professionellen Hundebetreuung.

 

Auch der Umgang mit den Tieren, an den sich professionelle Pensionsbetreiber, aber auch Privatpersonen halten müssen, wird im Tierschutzgesetz und Tierschutzerlass geregelt. Die Juristin Bianca Körner von Tier im Recht (TIR) erklärt: «Das Tierschutzgesetz ist ein sogenanntes Rahmengesetz, das den rechtlichen Umgang mit Tieren in den Grundzügen regelt. Nach einleitenden Bestimmungen über seinen Zweck und Geltungsbereich sowie zu den Grundprinzipien enthält es spezifische Regelungen zu den Bereichen ‹Umgang mit Tieren, Forschung, Verwaltungsmassnahmen und Strafbestimmungen›. Die einzelnen Grundsätze werden dann in der Tierschutzverordnung konkretisiert und ergänzt. Diese wird ihrerseits durch Amtsverordnungen näher bestimmt. Zudem bestehen zahlreiche Richtlinien und Informationsschriften des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).» (…)

 

Den vollständigen Beitrag können Sie in der Ausgabe 7/20 lesen.

geschrieben von:
Anna Hitz

Anna Hitz

Anna Hitz (Jg. 1983) und ihre Familie leben mit einem Irish Terrier, einem Italienischen Windspiel und einem Spanischen Windhund unter einem Dach. Das Leben im Hier und Jetzt, die Freude und Ruhe bewundert und geniesst sie an ihren Hunden. Ausserdem liebt sie es neue Menschen und Tiere kennenzulernen und von ihnen Neues zu erfahren. Das hat bisher zu zahlreichen Artikeln und Kolumnen über Hunde und Katzen geführt, wie zu einem Roman und einigen Kurzgeschichten über Menschen.

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