Vorbeugen vs. Anwaltskosten

Hunde haben sich an verschärfte Gesetze und gesellschaftliche Normen zu halten. Das kann für manche Halter zu einer steten Gratwanderung werden, denn schnell geraten sie in die Amtsmühlen, wo schon mancher sein blaues Wunder erleben musste. 

Immer wieder wenden sich frustrierte Hundehalter nach einem Beissvorfall an das «Schweizer Hunde Magazin». Meistens haben sie ein nervenaufreibendes Amtsverfahren erlebt oder wurden mit unverhältnismässigen Massnahmen bedacht. Und von Kanton zu Kanton wird es oft anders gehandhabt.

Im Jahr 2010 wurde ein letzter parlamentarischer Versuch, ein einheitliches eidgenössisches Hundegesetz zu schaffen, vom Tisch gefegt. Inzwischen haben einige Kantone ihre Hundegesetze verschärft, Rasseverbote und -listen sowie weitere Einschränkungen aufgestellt. Auf der Homepage der Stiftung Tier im Recht sind detaillierte Informationen für jeden Kanton zu finden. Gemacht wurden all diese Gesetze im Nachgang des tödlichen Beissunfalls im Dezember 2005 in Oberglatt. Federführend waren dabei nicht etwa Hundeexperten, sondern Politiker und Amtspersonen. Die Schweiz kennt 26 Hundegesetze. Immerhin gibt es eine Einheitlichkeit: Der Vollzug liegt beim kantonalen Veterinäramt. Die Erfahrungen mit den Amtsstellen und den dortigen Amtspersonen sind unterschiedlich, was Tieranwälte bestätigen.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag im SHM 4/16.

 

 

geschrieben von:
Roman Huber

Roman Huber

Roman Huber ist Publizist, Hunde- sowie Medienfachmann, hat zwei Hunde und unterstützt als Trainer seine Frau in deren Hundeschule. Er plädiert für eine faire Erziehung bzw. Haltung, die den Bedürfnissen und Möglichkeiten des einzelnen Hundes und dessen Menschen entspricht. Statt Methoden stellt er die individuelle Begleitung ins Zentrum und Lösungen, die auf Ursachenanalyse basieren sowie verhaltensbiologisch gesehen korrekt sind. www.dogrelax.ch.

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