Schweizer Hunde Magazin

Der SKN ist abgeschafft – ein guter oder schlechter Entscheid?

Am 19. September 2016 hat der Nationalrat die Motion von Ständerat Ruedi Noser (Abschaffung obligatorischer Sachkundenachweis für Hundehalter) mit 93 Ja- gegen 87 Nein-Stimmen angenommen. Damit wurde der ebenfalls knappe Entscheid des Ständerates (22 Ja zu 18 Nein) vom Juni dieses Jahres bestätigt.

 

Was bedeutet das für den Schweizer Hundehalter? Vorderhand gar nichts, denn das Kursobligatorium gilt nach wie vor, bis die neue Gesetzesverordnung verfasst ist und in Kraft treten kann. Marcel Marti, Mediensprecher des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), sagt dazu: «Die Arbeiten werden jetzt aufgenommen. Der Entscheid über die Verordnungsänderungen obliegt dem Bundesrat. Mit der Inkraftsetzung der geänderten Verordnungen ist frühestens per 1. Januar 2017 zu rechnen.» Sollte es so eintreten, bedeutet dies, dass für einen im 2015 gekauften Hund der Praxiskurs absolviert werden muss und jeder Ersthundehalter, der sich bis zum 1. Januar 2017 einen Hund kaufen will, vorher den Theoriekurs zu absolvieren hat. Erfolgt die Änderung erst per 1. April 2017, bleibt das Kursobligatorium entsprechend länger in Kraft.

 

Durchsetzung des Obligatoriums nicht gewährleistet

So oder so: Mit dem Entscheid ist alles, was vor über zehn Jahren nach dem tödlichen Beissvorfall in Oberglatt von Politikern losgetreten wurde und im Ringen um ein nationales Hundegesetz in denselben Parlamenten absolute Dringlichkeit hatte, heute plötzlich unnötig geworden. Die Begründung der Motion ist simpel und auf den ersten Blick nachvollziehbar. Sie basiert auf dem Schlussbericht der Evaluation des Sachkundenachweises, den das BLV am 11. März 2016 publiziert hat und interpretiert diesen als eine «gemischte Bilanz»: Dem Obligatorium könne keine objektive Wirkung anhand von «hard facts» (Abnahme von Vorfällen oder Verhaltensunterschiede zwischen Personen mit und ohne Kursbesuch) zugeschrieben werden. Vollzug und Qualitätssicherung der Kurse seien nicht optimal. Ein Fünftel der zur Teilnahme verpflichteten Hundehalter würde die Kurse gar nicht besuchen. Der Aufwand für eine Durchsetzung der Bestimmungen wäre zu gross, während nicht durchgesetzte Obligatorien rechtsstaatlich störend seien. Daraus folgte die Forderung, das Obligatorium aufzuheben. (…)

Den vollständigen Beitrag können Sie in der Ausgabe 8/16 lesen.