Tierschutz bei der Hundezucht – wo bleibt die Umsetzung?

In der Schweiz existiert seit 2008 ein Qualzuchtverbot. Aber noch nie sah man bei so vielen Rassen solche extremen Typveränderungen weg von der Funktionalität hin zu einem absurden, menschengemachten Schönheitsideal.

 

Ist die Verordnung über den Tierschutz beim Züchten reine Makulatur? Wem sind die Grundprobleme dafür zuzuschreiben? Den mangelnden Kontrollen der Veterinärämter? Den unkontrollierten Importen der Moderassen aus dubiosen ausländischen Welpenfarmen? Oder der Vereinsstruktur der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG)?

 

Der Schweizer Tierschutz STS ─ Pionier im Kampf gegen die Qualzucht

Kaum jemand weiss, dass der Schweizer Tierschutz STS bereits im Jahre 1999 das Thema Qualzucht lancierte. Die STS-Petition war damals ein Auslöser für unsere heutige Verordnung zum Tierschutz beim Züchten. STS, die grösste und älteste national tätige Tierschutzorganisation der Schweiz, kämpft seit Jahren gegen die Qualzucht. Rund eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten konkreter Vorschriften gegen Extremformen in der Tierzucht führte der STS eine Grossumfrage durch. Der Rücklauf der Umfragen und die Antworten der Rasseclubs und Hundezüchter waren sehr enttäuschend und zeigen, dass das diesbezügliche Problembewusstsein noch lange nicht in allen Köpfen verankert ist. Viele Rasseclubs und Züchter scheinen die Einteilung der Belastungskriterien (siehe SHM 2/17 oder www.hundemagazin.ch) nicht zu kennen.

 

Gummiparagrafen verhindern eine einheitliche Kontrolle

Die konsequente Umsetzung der Verordnung über den Tierschutz beim Züchten scheitert an der Kontrolle. Laut Verordnung darf jede Person, die über einen Hochschulabschluss und die notwendige Erfahrung in Veterinärmedizin, Ethologie oder Genetik verfügt, eine Belastungsbeurteilung durchführen. In der Praxis ist es so, dass die wenigsten Tierärzte die Belastungskriterien der Qualzuchtmerkmale kennen. Dazu kommt der vorprogrammierte Interessenkonflikt. Welcher Tierarzt stuft schon die Hunde seines besten Kunden in die Belastungskategorie 3 ein, die ein Zuchtverbot bedeutet? An den Qualzuchthunden verdienen die Chirurgen viel Geld.

Wünschenswert wäre eine kantonale Zuchtkommission mit gut ausgebildetem Fachpersonal für die Beurteilung der «Problemrassen». So würde eine neutrale Stelle – ohne Interessenkonflikte – die Hunde für die Zucht freigeben und die vorgeschriebene Dokumentation bei jedem Wurf kontrollieren.

 

Unkontrolliert: Billigwelpen aus ausländischen Hundefarmen  

Laut der Datenbank Amicus stammt ungefähr die Hälfte aller im Jahr 2016 registrierten Hunde aus dem Ausland. Auf den Internetplattformen werden häufig Rassehunde ohne Papiere zu einem günstigen Preis angeboten. Diese Welpen stammen oft aus Hundefarmen, wo unter schrecklichen Bedingungen Moderassen für den «preisbewussten», ignoranten Welpenkäufer produziert werden (Anmerkung der Redaktion: siehe Beitrag ab Seite 26). Wenn sich die Schweizer Züchter an die sinnvolle Verordnung über den Tierschutz beim Züchten halten müssen, dann ist es nicht in Ordnung, dass parallel dazu der Import von übertypisierten Welpen aus unkontrollierten Hundefarmen zugelassen ist.

Wünschenswert wäre eine gesetzliche Bestimmung zum Schutz der Schweizer Züchter und zum Wohl der Importhunde. So wie das Kupierverbot durchgesetzt werden konnte, sollte es ein Einfuhrverbot für belastete Rassen geben mit Spezialbewilligungen für genetisch wertvolle und gesunde Zuchttiere.

 

SKG/FCI: Fit for function ─ wirklich?

Die FCI/SKG-Ahnentafeln sollten ein Qualitätslabel sein, eine Garantie für einen möglichst gesunden, langlebigen und standardkonformen Hund. Dies ist glücklicherweise bei den meisten Rassen der Fall. Problematisch sind jedoch die (Mode-)Rassen, die sich auf Kosten ihrer Gesundheit immer weiter vom funktionalen Urtyp entfernen. Es ist die primäre Aufgabe des kynologischen Dachverbands, für das Hundewohl zu sorgen.

Umso erstaunlicher ist es, dass sich die SKG nicht aktiver für eine schnelle Umsetzung der Verordnung zum Tierschutz beim Züchten einsetzt. Wie ist es zu erklären, dass beispielsweise dem Besucher der Homepage des Französischen-Bulldoggen-Clubs ein nasenloses Qualzuchtmodell mit fast ganz zugedrückten Nasenlöchern entgegensieht, die laut dem revidierten FCI-Standard (genaue Beschreibung der Rasse) zuchtausschliessend sind? Erfreulicherweise sind viele Standards gerade im Hinblick auf die Qualzuchtmerkmale verbessert worden. In der Praxis scheint dies jedoch weder die Züchter noch die Richter erreicht zu haben.
Ausstellungsrichter – die ungekrönten Könige

Für die Richter gibt es zusätzlich zu den Rassestandards andere hervorragende Richtlinien: die FCI-Grundsatzerklärung für Ausstellungsrichter. Wenn die Richter diese seit 2013 gültigen Richtlinien umsetzen würden, dann sähe man keine übertypisierten Hunde mit Qualzuchtmerkmalen mehr auf dem Podest. Richter sind ungekrönte Könige und können schalten und walten wie sie wollen. Ein Richterentscheid ist praktisch unanfechtbar, sei es an einer Ausstellung oder an einer Zuchtzulassung.

Der Redaktion liegen zwei dokumentierte Beispiele vor: An einer Internationalen Ausstellung disqualifizierte ein sehr bekannter deutscher Richter eine Hündin wegen einem fehlenden Zahn. Die Hündin hatte 42 Zähne und war somit vollzahnig. Nach dem Rekurs erhielten die enttäuschten Besitzer lediglich das Nenngeld zurück. Ein SKG-Richter verweigerte einer braunen Appenzeller Sennenhündin die Zuchtzulassung mit dem Grund, gelbe Raubvogelaugen seien zuchtausschliessend. Trotz Rekurs erhielt die schöne Hündin mit den besten Gesundheitswerten keine Zuchtzulassung. Wie peinlich ist es, dass ein Richter keine Ahnung von Farbgenetik hat und nicht weiss, dass braune Hunde niemals dunkelbraune Augen haben können? Die renommierte langjährige Züchterin zog es anschliessend vor, ohne SKG-Papiere zu züchten. Welch ein Verlust für eine Rasse mit einem kleinen Genpool.

Wünschenswert wäre die Rekrutierung von unabhängigen «Ethik-Teams», welche an den Ausstellungen und Zuchtzulassungen Stichkontrollen durchführen. Wenn ein Richter die FCI-Grundsatzerklärung missachtet und einen Hund mit übertypisierten Merkmalen prämiert, dann erhält er einen Verweis. Beim zweiten Verweis wird der Richter ein Jahr lang gesperrt. Diese Massnahme wäre die einzig wirksame und würde die oft selbstherrlichen Richter zwingen, nach der Verordnung zum Tierschutz beim Züchten zu richten.

 

Rasseclubs – die Qualität steht und fällt mit der Ausbildung

Da es für die Rasseclubs oft schwierig ist, geeignete Personen für die zu besetzenden Ämter zu finden, sind oft völlig unzureichend ausgebildete Zuchtwarte und Zuchtkommissionsmitglieder im Amt. Das erklärt auch die enormen Qualitätsunterschiede in den einzelnen Rassen. Die einen Rasseclubs sind völlig betriebsblind und verharmlosen die Gesundheitsprobleme ihrer kranken, übertypisierten Hunde. Andere Rasseclubs schliessen im Übereifer gesunde Hunde wegen fragwürdiger kosmetischer «Fehler» wie einem fehlenden Zahn oder einer nicht erwünschten Farbe von der Zucht aus. Auch Tiere aus Arbeitslinien oder Importhunde erhalten bei gewissen Rassen oft nur sehr erschwert eine Zuchtzulassung. Der Grundgedanke, gesunde, langlebige, funktional gebaute Hunde zu züchten, mag bei den einen Züchtern noch im Hinterkopf sein. Dass dazu jedoch ein möglichst grosser und vor allem variantenreicher Genpool gehört, scheinen viele nicht zu begreifen. Jeder SKG-Rasseclub darf sein eigenes Süppchen kochen und beliebig versalzen. Die Vereinsmeierei lässt grüssen. 

Wünschenswert wäre die Rekrutierung von unabhängigen «Ethik-Teams», welche vor allem bei den Rassen mit übertypisierten Merkmalen an Zuchtzulassungen, bei Wurfabnahmen und bei Zuchtstätten unangemeldete Stichproben durchführen und die Belastungskategorien kontrollieren.

Wünschenswert wären auch gezielte Pflichtweiterbildungen für Zuchtwarte und Richter der betroffenen Qualzuchtrassen, denn es darf einfach nicht sein, dass ausgerechnet unter dem Schweizerischen Dachverband die schlimmsten Züchtersünden abgesegnet werden.

 

SKG-Statuten verhindern die Gründung weiterer Rasseclubs

Die SKG-Statuten verhindern die Gründung von zwei oder mehreren Rasseclubs der gleichen Rasse. Das war auch in Deutschland der Fall, bis frustrierte Züchter klagten, weil das «Einplatz-Prinzip» des Vereins für das Deutsche Hundewesen (VDH) eindeutig dem Kartellgesetz widerspricht. Nach einem Gerichtsentscheid 1980 musste der VDH zähneknirschend mehr als einen Rasseclub pro Rasse akzeptieren. Mittlerweile gibt es sogar einen zweiten Schäferhundeverein, den deutschen RSV2000. Sein Ziel ist es, wegzukommen vom Showhund, der vorne Hund und hinten Frosch ist, hin zum gesunden und wieder gebrauchstüchtigen Deutschen Schäferhund. Ein eindrückliches Beispiel, dass ein gut ausgebildeter Vorstand tatsächlich etwas zum Wohle der Hunde verändern kann.

Wünschenswert wäre die Möglichkeit, einen zweiten Rasseclub gründen zu können. Das würde die Konkurrenz beleben und viele unzufriedene Züchter dazu bewegen, weiterhin im Schosse der Mutter SKG zu bleiben, denn jeder Austritt eines Züchters aus der FCI/SKG bedeutet eine unnötige Verkleinerung der genetischen Variabilität einer Rasse.

 Wünschenswert wäre es auch, wenn die SKG bei den Rassen mit einem völlig «krankheitsbehafteten» Genpool erlauben würde, gezielt Blutauffrischungen einfliessen zu lassen – so weitsichtig und grossartig wie damals, als die SKG die Erlaubnis gab, die kaputt gezüchteten English Bulldogs mit den Olde English Bulldogs (nicht FCI) zu kreuzen, um so die Entstehung einer neuen, gesünderen Rasse zu ermöglichen: die Continental Bulldogs.

 

Wie in anderen Bereichen des Alltags ist es auch in der Hundewelt enttäuschend, wenn sinnvolle Gesetze nicht umgesetzt werden. Viele SKG-Züchter, die sich mit Herzblut für eine gesunde Rasse einsetzen, verstehen nicht, dass unter dem gleichen Dachverband auch schwer leidende «Krüppel» gezüchtet werden dürfen. Es gibt auch sehr gute und engagierte Richter, die nicht verstehen, dass sich ihre (ausländischen) Kollegen nicht an die FCI-Erklärungen halten und kranke Qualzuchthunde prämieren. Da bleibt immer noch die ketzerische Frage im Raum, ob eine bessere Bezahlung (75 Franken pro Tag) die ausländischen Richter animieren würde, die Hunde anstelle des anderen Endes der Leine zu bewerten.

Auch viele Hundesportler und SKG-Mitglieder sind enttäuscht, dass die SKG die Verordnung zum Tierschutz beim Züchten nicht freiwillig und schnellstmöglich an der Basis – bei den Richtern, in den Rasseclubs und bei den Züchtern – durchsetzt. So wären die vielversprechenden Slogans «Fit for function» oder «Wir machen Hunde glücklich» mehr als nur eine Alibiübung auf Papier und die Rassehundezucht wäre wieder das, was sie sein sollte: eine Garantie für sorgfältig gezüchtete, gesunde Hunde. 

Text und Fotos: Eva Holderegger Walser

 

 

Links zum Thema: http://www.tierschutz.com/media/pc2016/271016.html

http://www.tierschutz.com/aktuell/extremzuchten/pdf/report_umfrage_extremzuchten.pdf

 

Hier können Sie den Artikel aus dem Magazin als PDF ansehen

geschrieben von:
Eva Holdegger Walser

Eva Holdegger Walser

Eva Holderegger Walser züchtet Australian Cattle Dogs und ist Autorin des ersten deutschensprachigen ACD-Rassebuchs. Sie ist ehemalige Leiterin der Certodog-Ressorts Kurswesen und Zucht, sowie Referentin für die Lehrgänge «Zuchtwart» und «FBA». Ihre Workshops «Körperanalyse – Fit für Zucht und Sport?» (in Zusammenarbeit mit Doris Walder) sind akkreditiert für SKG- Züchter und SKG-Trainer. Kyn. Werdegang: SKN-A, FBA. Hundesport: Agility, Obedience, Sanitätshund. www.cattledog.ch

2 Kommentare zu “Tierschutz bei der Hundezucht – wo bleibt die Umsetzung?

  1. Ingrid Blum

    Liebe Eva Holderegger Walser
    Vielen Dank für diesen wieder sehr mutig geschriebenen, klärenden Artikel! Es ist an der Zeit, dass die Dinge beim Namen genannt werden und es ist vorbildlich, dass auch Vorschläge unter «Wünschenswert» zu lesen sind. Da kann man nur hoffen, dass diese Teams und Gruppen Realität werden und auch bald formiert und eingesetzt werden können – im Namen der von uns Menschen geschaffenen, leidenden Hundetypen.

    Antworten
  2. Dan Birchmeier

    Schöner Beitrag, grausame Realität.

    Leider ist es so dass der Gesetzgeber immer wieder selber im Wege steht. Mangelnde Aufklährung, Interessenskonflikte und nicht zuletzt Prestige und Gier machen eine Durchsetzung unmöglich. Und solange eine, von FCI, Rasseclubs und Co geförderter „Rassismus“ von – in diesem Falle Hunden – nicht nur tolleriert sondern sogar förder wird, solange wird es Qualzuchten geben.
    Was, sie meinen es gibt keinen „Rassismus“ bei Hundefreunde?! Ja, dann erklären sie mal dem normalen Bürger, wieso es 2 verschiedene Leistungsbücher für Hunde gibt, wieso bei einer Prüfung, bei Punktgleichheit der Rassehund VOR dem Mischling eingestuft wird, wieso ein Mischlingshund nicht offiziell einen Namenszisatz wie „von sowieso“ und “ von tralala“ haben darf. Ja, sogar ein Züchter ist nur ein „echter“ Züchter wenn er Rassehunde züchtet!

    Ja, ewig lockt der Ruhm und das Prestige…..schöne liebe Hundewelt.

    Ps ( wenn Mischlingshund auch mehrere tausend Franken einbringen würden, würden auch diese Hunde nur noch aus reiner liebe zum Tier gezüchtet….zwinker)

    Doch zum Schluss doch noch etwas ernsthafter. Ich hoffe bzw bin überzeugt dass das Thema Qualzuchten irgendwann doch noch im Sinne des Tierwohls umgesetzt wird.

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