Kurspflicht: Jetzt liegt es bei den Kantonen

Wo steht die Schweiz in Sachen Hundehalterausbildung ein Jahr nach dem Wegfall des Obligatoriums? Auch im Kanton Zürich wankt das kantonale Kursobligatorium. Nur in den Kantonen Glarus und Wallis ist ein obligatorischer Halterkurs im Gesetz ein Thema. 

Es war am 19. September 2016, als der Nationalrat mit 93 zu 87 Stimmen bei 5 Enthaltungen dem Ständerat folgte und der Motion von Ständerat Ruedi Noser (Zürich, FDP) zustimmte. Damit war das Obligatorium für Hundekurse aufgehoben. Seit 2008 musste bei jedem Hundekauf ein Kurs, bestehend aus je vier Stunden Praxis und für Ersthundehalter auch Theorie, absolviert werden. Damit ist seit Anfang 2017 Schluss. Ein Entscheid, der die Welt der Schweizer Hundehalter und der Vereine und Hundeschulen veränderte.

 

Arbeitslose SKN-Trainer

Getroffen hat der Entscheid vor allem diejenigen Hundetrainer, die sich in ihrer Tätigkeit auf den obligatorischen Sachkundenachweis (SKN) konzentriert hatten. In den Hundeschulen und Vereinen konnte der Wegfall dort gut weggesteckt werden, wo die Ausbildungsqualität auch sonst stimmt. Dem Präsidenten des Kantonalverbandes Aargauischer Kynologen (KAVAK), Peter Bieri, meldeten die aargauischen Vereine für das Jahr 2017 bei den Erziehungs- und Alltagskursen zwar etwa gleich viele Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer. Doch es wurde spürbar, dass bis auf wenige letzte Absolventen der gesamte SKN-Bereich wegfiel. «Dennoch erkennen viele Hundehalter, dass eine Ausbildung mit ihrem Hund Sinn macht», sagt Bieri.

Das wird wohl kaum von jemandem bestritten: Aus- und Weiterbildung können nicht schaden – neuen wie erfahrenen Hundehalterinnen und -haltern nicht. Hunde richtig zu halten und im Alltag zu führen, erlernt man weder im Internet noch vom Nachbarn, der auch einmal einen Hund hatte. Ausserdem hat sich in der Hundeerziehung aufgrund neu gewonnener Erkenntnisse über den Hund insbesondere im Verhaltensbereich einiges getan.

 

Besorgnis bei Tier im Recht

Bei der Stiftung Tier im Recht (TIR) sieht man mit Besorgnis in die Zukunft. Bianca Körner, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin: «Zum einen verursacht die jetzige Situation grosse Verwirrung bei Halterinnen und -haltern, weil in den 26 Kantonen nun unterschiedliche Vorschriften gelten. Zum anderen ist es sehr bedauerlich, dass die unserer Ansicht nach sehr sinnvollen Kurse auf Bundesebene abgeschafft wurden.» Nicht jeder Hundehaltende sei sich eben der Verantwortung ausreichend bewusst, ist Körner überzeugt.

«In den Kursen lernten die Halter die Bedürfnisse ihrer Hunde kennen und gewannen im Umgang mit den Tieren und mit der Umwelt an Sicherheit, was der gesamten Gesellschaft zugute kam.» Aus Sicht von TIR hätte an einer Qualitätssicherung gearbeitet werden sollen, anstatt die Kurse komplett abzuschaffen. «Wir können heute nur an die Vernunft der Hundehalter appellieren, von sich aus Kurse zu besuchen.» Sonst würden bei weiteren Vorfällen die kantonalen Gesetze verschärft, was auch zu Lasten der Tiere gehen würde.

Körner weist auf den Kanton Schwyz hin, wo bereits eine generelle Leinenpflicht gilt, «was leider auch nicht artgerecht ist».

 

Kanton Zürich vor der Abschaffung

Auf Bundesebene sind derzeit keine neuen Bestrebungen für ein nationales Hundegesetz oder eine obligatorische Halterausbildung vorhanden. Im betreffenden Bundesamt bestätigt man bei der Medienstelle: «Für eine Anpassung der aktuellen Gesetzgebung bräuchte es politische Vorstösse. Eine solche findet derzeit im Bereich Hundegesetz oder obligatorische Halterausbildung nicht statt. Freiwillige Hundehalterkurse, wie zum Beispiel das neue Nationale Hundehalterbrevet (NHB) des Verbandes Kynologie Ausbildungen Schweiz, unterstützen wir aber. Mit Blick auf die Tierschutzaspekte sowie das Zusammenleben zwischen Hund und Mensch sind die Kurse wertvoll.» Somit liegt es aufgrund der momentanen Gesetzeslage nun an den einzelnen Kantonen, sich für obligatorische Kurse einzusetzen, wenn diese gewünscht würden.

Das NHB wird seit Jahresbeginn als Kurs mit einer Prüfung an diversen Orten von hierfür ausgebildeten Trainerpersonen angeboten und soll Hundehalter dazu motivieren, diese Halterkurse auf freiwilliger Basis zu absolvieren. Dahinter stehen mehrere Ausbildungsstätten, so auch die Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG), die bereits beim Sachkundenachweis ihren Ausbildungsbeitrag geleistet hatten.

Im Kanton Zürich steht hingegen das Ende des Kursobligatoriums an. Eigentlich hätte man nach der Abschaffung des SKN auf Bundesebene auch für kleinere Hunde die Kurse für obligatorisch erklären wollen. Doch es kam anders: Der Kantonsrat sprach sich in erster Lesung am 15. Januar 2018 mit 88 zu 84 Stimmen für die gänzliche Abschaffung des Kursobligatoriums aus. Wann die entscheidende zweite Lesung stattfinden soll, ist noch offen. Doch dürfte sich an diesem Entscheid kaum mehr etwas ändern. (…)

 

Den vollständigen Beitrag können Sie in der Ausgabe 3/18 lesen.

geschrieben von:
Roman Huber

Roman Huber

Roman Huber ist Publizist, Hunde- sowie Medienfachmann, hat zwei Hunde und unterstützt als Trainer seine Frau in deren Hundeschule. Er plädiert für eine faire Erziehung bzw. Haltung, die den Bedürfnissen und Möglichkeiten des einzelnen Hundes und dessen Menschen entspricht. Statt Methoden stellt er die individuelle Begleitung ins Zentrum und Lösungen, die auf Ursachenanalyse basieren sowie verhaltensbiologisch gesehen korrekt sind. www.dogrelax.ch.

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