Blindenführhunde, Assistenzhunde, Autismus-Begleithunde, Diabetiker- und Epilepsiewarnhunde sind für Menschen mit Behinderung eine wichtige Stütze im Leben. Wie geht es dabei den Hunden?
Text: Andreas Krebs
«Wir vertrauen unsere Gesundheit, ja unser Leben dem Hund an. Wir müssen ihn gut behandeln», sagt Peter Diriwächter pragmatisch. Dabei ist er ganz vernarrt in Bruce. Seit fünf Jahren ermöglicht der weisse Königspudel seinem blinden Meister ein selbständiges Leben. «Bruce hat mir extrem viel gebracht», sagt Diriwächter. Er gehe jetzt wieder selber raus. Heute sei es für ihn Alltag, im Dorf einzukaufen. Ausserdem zwinge ihn der Hund zu einem Tagesrhythmus, das sei enorm wichtig. «Ich würde Bruce nicht mehr hergeben.»
Monika Dubi ist auf den Rollstuhl angewiesen, sie leidet seit vielen Jahren an Multipler Sklerose. Über ihren Assistenzhund Zorro sagt sie: «Wir sind wie ein Wesen.» Der Golden Retriever bringt ihr morgens die Kleider ans Bett. Er bringt Butter und Marmelade an den Tisch. Und wenn Frauchen sagt: «Zorro, cherche et aporte le Mänteli», dann sucht und bringt Zorro das «Mänteli», eine blaugelbe Schabracke mit der Aufschrift «Le Copain»; diese kennzeichnet einen Assistenzhund im Dienst. «Wenn Zorro das Mänteli trägt, steht seine Rute ein Niveau höher. Zorro arbeitet gerne», sagt Dubi.
Gefahr der Instrumentalisierung
Zorro und Bruce sind sogenannte Nutzhunde. Dazu zählen Lawinensuchhunde, Rettungshunde, Herdenschutzhunde oder eben auch Blindenführhunde und Hilfshunde. Zu Letzteren zählen die Assistenzhunde (früher: Rollstuhlhunde), aber auch neuere Formen wie Autismus-Begleithunde oder Diabetiker- und Epilepsiewarnhunde.
Bruce und Zorro geht es sichtlich gut. Sie sind gut integriert in die jeweilige Familie, haben darüber hinaus soziale Kontakte, auch zu Artgenossen, und genügend Auslauf. Ausserdem haben sie eine sinnvolle Aufgabe, die ihnen sichtlich Freude macht.
Wie bei anderen Nutzhunden bestehe bei Blindenführhunden und Hilfshunden jedoch die Gefahr, dass ausschliesslich der Mensch im Vordergrund stehe und die Bedürfnisse des Tieres zu wenig berücksichtigt würden, sagt Andreas Rüttimann, rechtswissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). «Hunde dürfen nicht ausschliesslich als Instrument für den Menschen dienen. Das kann bei Nutzhunden problematisch sein.» Die übermässige Instrumentalisierung von Tieren ist ein Verstoss gegen das Tierschutzgesetz, wenn sie nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. Zudem gibt es den Tatbestand der unnötigen Überanstrengung – auch davon seien Nutzhunde mitunter betroffen, so Rüttimann. «Es ist super, wenn Hunde Menschen mit Behinderung helfen können. Aber die Bedürfnisse der Hunde müssen auch berücksichtigt werden.»
Kaum Strafverfahren gegen Assistenzhundeführer
Dazu zählt natürlich die artgerechte Haltung. Zudem dürfen bei den geforderten Tätigkeiten «keine Zwänge ausgeübt und keine Leistungen von den Tieren verlangt werden, die sie überfordern oder ihnen Schmerzen, Schäden, Leiden oder Ängste bereiten. Und zu guter Letzt ist stets auch ihre Würde zu respektieren», wie es im Buch «Tier im Recht Transparent» heisst (siehe S. 65). Das Wohl des Tieres müsse immer an erster Stelle stehen und dürfe weder wirtschaftlichen Interessen noch dem übertriebenen Ehrgeiz der Tierhalter untergeordnet werden. Dies ist nur möglich, wenn die Bedürfnisse des Tieres angemessen berücksichtigt werden.
Seit 1997 gab es nur drei Fälle, in denen Assistenzhundeführer verurteilt wurden, weil sie ihre Hunde misshandelt hatten; wegen mangelhafter Haltung wurde kein einziger Fall gemeldet. Zum Vergleich: Allein im Jahr 2011 wurden insgesamt 1246 Tierschutzstrafverfahren untersucht, viermal mehr Fälle als zehn Jahre zuvor. Die meisten Strafverfahren (739) betrafen Heimtiere, wie in den Vorjahren vor allem Hunde. «Die Steigerung bedeutet nicht, dass mehr Tiere gequält, sondern dass mehr Täter verfolgt und bestraft werden», erläutert Rüttimann. Die drei Assistenzhundeführer betreffenden Fälle relativiert er. «Es ist nicht auszuschliessen, dass es Strafverfügungen gibt, die sich auf die ungenügende Haltung eines Assistenzhundes beziehen, dies aber aus den Angaben auf der jeweiligen Verfügung nicht ersichtlich ist.» Und selbst wenn es tatsächlich noch nie zu einer Verurteilung wegen der mangelhaften Haltung eines Assistenzhundes gekommen sei, bedeute dies keinesfalls, dass es in diesem Bereich keine Tierschutzverstösse gebe. Viel eher würden diese mangels Anzeigen schlicht nicht verfolgt.
«Wir Behinderte stehen unter Beobachtung»
Dass Missbräuche gemeldet werden, sei bei Assistenzhunden wahrscheinlicher als bei normalen Haushunden, glaubt Diriwächter. «Wir fallen auf und stehen unter Beobachtung.» Dies auch seitens der Schule, die die Hunde ausbilden. Als Besitzerin der Hunde bleibt sie in Kontakt mit den Begünstigten und hat so eine gewisse Kontrolle über das Wohlergehen der Hunde.
Auch die an Osteogenesis imperfecta (Glasknochen) erkrankte Annelise Ceesay glaubt, dass «gerade bei Körperbehinderten mehr hingeschaut und auch mehr kontrolliert und beanstandet wird. Man traut die Haltung jemandem mit einer Behinderung halt eben nicht unbedingt zu.»
Ceesay hat früher selber Assistenzhunde ausgebildet. Heute bildet sie noch gelegentlich Assistenzhunde-Instruktoren aus, und zwar nach der Lehre der Amerikanerin Bonnie Bergin, die 1975 Canine for Indipendence (CCI) gründete, das erste Assistenzhunde-Zentrum der Welt. Essentiell für das Wohlergehen des Hundes sei die Selbständigkeit und Selbstbestimmung des Behinderten, so Ceesay. «Je selbständiger und selbstbestimmter, umso besser. Der Hund braucht einen klaren Führer. Das vermittelt ihm die essentielle Geborgenheit.»
Keinesfalls dürfe der Assistenzhund dominant sein und für den Behinderten eine Herausforderung darstellen, fährt Ceesay fort. «Alleine das Leben zu meistern ist für viele Herausforderung genug.»
Leider passten die wenigsten Teams optimal zusammen, so Ceesay. Bei Bergin habe sie gelernt, dass es entscheidend sei, wie die Hunde platziert werden. «Das muss schematisch funktionieren. Die eigenen Emotionen gegenüber dem Hund und dem Menschen dürfen dabei keine Rolle spielen. Denn emotional entscheidet man sich oft falsch.»
Nicht jeder «Experte» ist auch einer
In der Schweiz gibt es immer mehr Anbieter von Hilfshunden. Manche bilden die Hunde – mit Hilfe von Patenfamilien – komplett aus und stellen sie den Behinderten dann zur Verfügung. So etwa Le Copain- und Fides-Assistenzhunde. Andere bilden die Hunde von Behinderten zum Assistenzhund aus. Dies wird von der IV in der Regel nicht finanziert.
Zu bedenken ist, dass Kynologe und Assistenzhunde-Instruktor oder -Trainer keine geschützten Berufsbezeichnungen sind. Nicht jeder sogenannte Experte ist auch wirklich einer. Auch gibt es für die Ausbildungsstätten keine rechtlichen Verbindlichkeiten. «Sie brauchen keine Bewilligung», bestätigt Rüttimann. Interessierten empfiehlt er, sich bei der IV zu erkundigen. «Sie kooperiert mit seriösen Betrieben.»
«Das Bundesamt für Sozialversicherung stellt hohe Anforderungen an die Schulen, damit die Qualität der Hunde hoch bleibt», sagt Regula Fischer vom Verein für Blindenhunde und Mobilitätshilfen (VBM). Freie Instruktoren hingegen würden nicht kontrolliert. Dies schade dem Hund und letztlich der ganzen Branche. Bei den Blindenführhunden ist diese übersichtlich. In der Schweiz gibt es vier Ausbildungsstätten. Nur qualifizierte Personen, die eine dreijährige Ausbildung zum Blindenführhunde-Instruktor hinter sich haben, dürfen die Hunde ausbilden. Im September werden Blindenführhunde-Instruktoren erstmals das eidg. Dipl. Zertifikat erhalten. Das heisst, dass sie neu vom Bund anerkannt sind und ihre Berufsbezeichnung – im Gegensatz zu anderen Kynologen – damit geschützt ist. Fischer erklärt dies so: Erstens sei das Leben der blinden oder sehbehinderten Person abhängig von der korrekten Arbeit des Hundes. Zweitens müsse der Hund zwingend Freude an der Arbeit haben – und dazu bedürfe es eines grossen Wissens über die Lerntheorie der Hunde.
«Der Hund lernt seine Arbeit nicht unter Druck, sondern mit positiver Bestätigung, so dass er seine Arbeit gerne ausführt. Andernfalls können sich Fehler einschleichen. Das kann verheerend sein.»
Wie Diriwächter sagt: Menschen mit Behinderung müssen ihre Nutzhunde gut behandeln – schon rein aus pragmatischen Gründen.
Interview mit Regula Fischer, Nicole Boyer und Sandra Lindenmann
Welche Art Nutzhunde bilden Sie aus?
Fischer: Blindenführhunde
Boyer: Assistenzhunde für motorisch Behinderte und Epileptiker
Lindenmann: Diabetikerwarnhunde und Assistenzhunde für motorisch Behinderte
Seit wann?
Fischer: 1986
Boyer: 1993
Lindenmann: 2011
Wie viele pro Jahr?
Fischer: ca. 6 pro Jahr
Boyer: ca. 15
Lindenmann: Diabetikerhunde sind in der Schweiz noch neu.
Wie viel kostet ein ausgebildeter Hund?
Fischer: 60 960 Franken
Boyer: Zwischen 40 000 und 60 000 Franken
Lindenmann: Kurs ist in Selbstausbildung, also mit dem eigenen Hund. Es gibt von uns keine «fertigen» Hunde.
Übernimmt die IV einen Teil der Kosten? Wie viel?
Fischer: Die IV übernimmt für einen Hund, der die Prüfung bestanden hat, Fr. 350.–/Monat. Dies so lange der Hund im Einsatz ist.
Boyer: Ja, bei motorisch Behinderten je nach Grad der Behinderung. Fr. 12 500.– für die Ausbildung des Hundes und Fr. 3000.– für die Ernährung, dies einmalig für die nächsten acht Jahre.
Lindenmann: Nein
Welche Kriterien muss der Mensch mit Behinderung erfüllen, damit er einen Hund bekommt?
Fischer: Mindestens durchschnittliche Mobilität des zukünftigen Halters. Mehrfachbehinderungen werden abgeklärt. Weder Alkohol- noch Drogensucht. Gute körperliche und seelische Verfassung. Das soziale Umfeld muss bereit sein, den Hund zu akzeptieren. Vermieter und Arbeitgeber müssen einverstanden sein.
Boyer: Der Hund muss helfen können, ihm das Leben zu erleichtern.
Lindenmann: Behindertenausweis oder Diabetiker
Wie wird der Mensch auf den Hund sensibilisiert?
Fischer: Der Klient wird in einem dreitägigen Seminar auf den Hund sensibilisiert.
Boyer: Wir suchen den passenden Hund zur Person: Lebensstil, Umgebung, Art der Behinderung, Charakter etc.
Lindenmann: Die Leute bringen den eigenen Hund mit.
Wann wird dem Menschen mit Behinderung ein Hund verwehrt?
Fischer: Zu jung oder zu alt. Bei schwerer geistiger Behinderung, Jähzorn, Aggressivität oder ungenügender Mobilität. Bei Allergien im Umfeld gegen Hundehaare. Bei ungenügender Haltung des Hundes. Kein Verständnis für Hunde.
Boyer: Wenn diese Person sich nur einen Kameraden wünscht, wenn sie keine konkrete Hilfe braucht, wenn sie keine Zeit für den Hund hat oder denkt, dass andere Leute mit ihm spazieren gehen etc.
Lindenmann: Siehe Antwort oben
Wie wird der Hund vor Missbrauch geschützt?
Fischer: Durch regelmässige Kontrolle des Führgespannes.
Boyer: Da wir Besitzer des Hundes bleiben, haben wir regelmässig Kontakt mit den Behinderten.
Lindenmann: –
Gab es Fälle, bei denen der Hund dem Menschen mit Behinderung weggenommen wurde? Wenn ja, wieso?
Fischer: Ja. Wegen zu wenig Auslastung des Hundes, Überforderung des Halters und Alkoholproblemen.
Boyer: Ja. Weil sich die Gesundheit der Behinderten verschlechtert hat oder weil sie überfordert waren.
Lindenmann: Nein
Was passiert mit den Tieren, wenn sie alt oder krank sind?
Fischer: Ältere und kranke Hunde werden «pensioniert» und in Familien platziert, im Idealfall beim Sehbehinderten selber.
Boyer: Die Hunde bleiben oft bis zu ihrem Lebensende bei ihren Meistern. Wenn dies nicht möglich ist, dann suchen wir einen neuen Platz für den Hund.
Lindenmann: Die bleiben bei ihrem Besitzer. Diese werden von uns bis zum Ende des Hundelebens mit Rat begleitet.
Welche Ausbildung haben Ihre Assistenzhunde-Trainer? Was qualifiziert sie zur Ausbildung der Hunde?
Fischer: Die Blindenführhunde-Instruktoren haben eine dreijährige Ausbildung absolviert.
Boyer: Unsere Ausbilderinnen haben sehr viel Erfahrung mit Hunden. Zudem haben sie Kurse im Behindertenwesen absolviert.
Lindenmann: Hundeerfahrung und die Ausbildung zum Assistenzhundetrainer.
Manche nehmen ihren Hund mit an Open-Air-Konzerte oder andere Grossveranstaltungen. Finden Sie das gerechtfertigt respektive problematisch?
Fischer: Es gibt Hunde, die an laute Musik und viel Trubel gewöhnt sind. Andere mögen dies nicht besonders. In diesem Fall sollte man den Hund natürlich nicht mitnehmen.
Boyer: Sicher handelt es sich dabei nicht bei allen um offizielle Hilfshunde. Unsere Begünstigten sind darüber informiert, dass der Hund an solchen Orten nicht nötig ist.
Lindenmann: Ich sage den Leuten, dass sie überlegen sollen, ob dem Hund an dieser Veranstaltung wohl ist. Ebenso bei einem Schwimmbadbesuch usw. Das Wohl des Hundes soll auch hier an erster Stelle stehen. Darauf werden die Leute bei uns sensibilisiert.
Regeln für die Begegnung mit Assistenzhunden
Assistenzhunde im Einsatz erkennt man am Führgeschirr. Sie können ihre anspruchsvolle Aufgabe nur erfüllen, wenn sie dabei nicht gestört werden. Deshalb gelten bei einer Begegnung mit ihnen folgende Regeln:
• Hundehalter rufen ihren Hund zu sich, nehmen ihn an die Leine und machen sich bei der behinderten Person bemerkbar.
• Das Gespann ungestört passieren lassen oder mit dem eigenen Hund die Strassenseite wechseln.
• Keine Kontaktaufnahme mit dem Assistenzhund: nicht rufen, streicheln, füttern.
• Den Assistenzhund nicht erschrecken, z. B. durch Knallkörper, Hupen und dergleichen.
• Wenn Sie mit der handicapierten Person Kontakt aufnehmen möchten, etwa um ihr zu helfen, sprechen Sie die Person direkt an, also nicht erst den Hund. Unangekündigte Berührungen können Halter und Hund verunsichern.
• Die handicapierte Person ist auf ihren Hund angewiesen – gestatten Sie deshalb den Zutritt auch dort, wo Hunde sonst nicht zugelassen sind.
Auch ein Assistenzhund braucht Freizeit zum Spielen; dann geniesst er gerne den Kontakt mit Menschen und Artgenossen.Die Blindenhundeschule sucht dringend Patenfamilien
Brief des Blindenführhunds Bruce
Auch Blindenhunde haben ein Recht auf Pensionierung! Ich, Blindenhund Bruce, bin zwar noch topfit, trotzdem komme ich langsam ins Alter, wo ich mich auf mein Rentnerleben vorbereiten muss. Natürlich will ich sicher sein, dass mein blindes Herrchen auch nach meinem abgeschlossenen Führeinsatz in gute Pfoten kommt – wer will schon seinen Job irgendeinem dahergelaufenen Hund übergeben. Schliesslich ist mein Herrchen mit mir ja verwöhnt worden…
Mittlerweile habe ich erfahren, dass mein Nachfolger bereits das Licht der Welt erblickt hat und erwartungsvoll auf den Beginn seiner Blindenhundelaufbahn wartet. Für diese Laufbahn braucht es Patenfamilien respektive Junghundetrainer, wie sie auch genannt werden. Leider ist es nicht einfach, Zweibeiner zu finden, die diesen Job für rund 18 Monate übernehmen. Dies zum Eeinen, weil immer mehr Menschen Vollzeit berufstätig sind. Zum Anderen, weil es heutzutage verschiedenste Assistenzhunde für behinderte Zweibeiner gibt – und für jeden «Azubi» braucht es eben eine Patenfamilie. Deshalb sind diese in letzter Zeit Mangelware geworden.
Da nun mein Nachfolger auch einen solchen Platz braucht, jedoch im Moment keiner frei ist, helfe ich bei der Suche – schliesslich will ich ja meinen wohlverdienten Ruhestand in absehbarer Zeit geniessen. Wenn Sie also interessiert sind, einen angehenden Blindenhund aufzuziehen, und genügend Zeit dazu haben, meinem Nachfolger Anstand und Disziplin beizubringen, sind Sie vielleicht genau der Richtige für diesen Job. Es braucht viel Liebe und Geduld, um aus einem kleinen vierbeinigen Racker einen verantwortungsvollen Hund zu machen – eine sehr interessante Aufgabe.
Wenn Sie sich angesprochen fühlen, kontaktieren Sie mich doch per E-Mail (info@meinblindenhund.ch) oder nehmen Sie direkt mit der Führhundeschule VBM in Liestal Kontakt auf: www.blindenhund.ch. Gerne geben wir Auskunft und lassen Ihnen weitere Infos zukommen.
Knochigen Dank für Ihr Interesse
Ihr Blindenhund Bruce
test
Danke für den Bericht über die wunderbaren Assistenzhunde, ihre Menschen und ihre Trainer. Leider ist die offizielle Ausbildungslatte für Trainer sehr hoch, vor allem finanziell! Es fehlen in der Schweiz Ausbildungssmöglichkeiten, die finanzierbar sind. Dass jemand seinen Hund z.B. sehr gut selber und in den Anforderungen auf sich passend ausgebildet hat und ihn dann nicht mit in ein Geschäft nehmen darf, weil er keinen „offiziellen“ Abschluss hat, ist nicht ok! Hier geht die Schere zwischen reich und arm viel zu weit auf! Es ist nicht hilfreich, vor „inoffiziellen“ Trainern, von denen die meisten einfach helfen wollen, zu warnen, ohne ein niederschwelliges Angebot an Trainungsmöglichkeiten zu bieten. Wir sollten nicht vergessen, dass genau SO – nämlich in Eigenausbildung mit Versuch un Irrtum- die ersten Assistenzhunde überhaupt erst „entstanden“ sind! Muss Qualitätssicherung wirklich so hoch sein, dass sich zu viele Behinderte keinen vierbeinigen Helfer leisten können? Mehr Offenheit von Profis im Austausch, ohne Angst, dass sich jemand anders eine „goldene Nase“ verdient, wäre doch auch eine Möglichkeit! Das würde von „Pfuscherei“ abbringen. Mir wurde nicht einmal eine einzige Stunde Praktikum gewährt! Es kommt doch sehr darauf an, wie der Hund seinen Menschen unterstützen soll! Nicht jeder braucht das volle Programm! Nicht für jeden hängt gleich das Leben davon ab!
60 000 für einen ausgebildeten Hund. Wer kann sich das leisten? Die Schweiz und ihre Topausbildungen (Stichwort „Matura fürs Windelwechseln): Nur für Reiche? Die anderen müssen betteln gehen und „die Hosen runter lassen“, bevor sie etwas Zuschuss erhalten! Da gilt es, Gegensteuer zu geben: Welcher Referent ist aus Respekt vor willigen Selbstausbildnern und ihren Hilfspersonen und aus Mitmenschlichkeit dazu bereit, regelmässig gratis Ausbildungswissen weiterzugeben?
Ich hege schon lange den Verdacht, dass in der Hundeausbildung zweierlei hohe Priorität geniesst: Einerseits die schleichende Akademisierung, wie in fast allen Berufsgattungen auch: Es ist nur ein guter Hundetrainer, der die Wand von oben bis unten mit Zertifikaten und Diplomen tapeziert hat. Wie wenn das ein Qualitätskriterium wäre! Gäbe es ein Hochschulstudium, würden die Unis mit Anmeldungen überrannt und jeder, der nicht mindestens „eidg. dipl.“ ist, wäre aussen vor.
Zum anderen den von Birgit Amsler angesprochene finanzielle Rahmen: Nur gut ist, was teuer ist. Besser ist, was sauteuer ist. Das ist ebenso ein inflationärer Unsinn!
Aber die Menschen halten sich ja so gern an Tand und Titeln, selbst wenn sie aus nicht näher überprüfbaren Quellen stammen.