Skrupelloser Welpenhandel

 

Seit dem 1. März 2018 müssen Hundeanbieter in Schweizer Inseraten ihren Namen, ihre Adresse sowie Herkunfts- und Zuchtland des Hundes angeben. So soll der Handel mit Hunden aus dubiosen Quellen erschwert werden. Ein Jahr später hat sich die Lage zwar verbessert, ein Ende ist dennoch nicht in Sicht.

 

«Der Trend, sich einen Hund aus dem Ausland zu beschaffen, steigt insbesondere bei Rassewelpen stetig», sagt Lucia Oeschger von der Tierschutzorganisation Vier Pfoten. «Diese grosse Nachfrage kann nicht allein von seriösen Schweizer Züchtern gedeckt werden.» Rund die Hälfte der jährlich neu in der Hundedatenbank AMICUS registrierten Hunde ist nach Angaben des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV aus dem Ausland. Insbesondere Moderassen wie Chihuahua oder Französische Bulldogge sind betroffen. Oft stammen sie aus Massen- oder Hinterhofproduktionen, in denen wie am Fliessband und ohne Rücksicht auf Gesundheit sowie Seelenwohl der Tiere Nachwuchs erzeugt wird. Bisher gelangten die Hunde vor allem über Online-Plattformen in die Schweiz, da diese Verkäufern Anonymität boten. Per Revision der Tierschutzverordnung zum 1. März 2018 sollte dem Einhalt geboten werden.

 

Ein Jahr später wird deutlich, dass die Neuregelung ein grosser Vorstoss in Richtung Transparenz war. Dubiose Händler haben es seitdem definitiv schwerer in der Schweiz. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass diese Massnahme das Problem nicht lösen konnte. Bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung hatte die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) für weitere obligatorische Angaben plädiert. «Eine Pflicht zur Angabe der Chipnummer würde eine Verfolgbarkeit erleichtern und wäre eine sinnvolle Massnahme zur Verhinderung illegalen Handels», sagt Bianca Körner, Juristin bei TIR. Derzeit täuschen unseriöse Anbieter mit ihren perfiden Verkaufstaktiken Schweizer Interessenten weiterhin. Vor allem die Angaben zum Hund sind häufig falsch. Erst vor Kurzem lag Dr. Marie Müller-Klauser von der Schweizerischen Vereinigung für Kleintiermedizin ein solcher Fall vor. «Unter anderem war das Herkunftsland nicht wie angegeben die Schweiz, sondern Bulgarien. Auch die angegebene Chipnummer war falsch.» Meist erfährt der Kunde erst bei Kontaktaufnahme, dass es sich nicht wie in der Anzeige angegeben, um einen Hund in der Schweiz, sondern um eine Übergabe an Raststätten oder Parkplätzen im grenznahen Ausland handelt. Hierzulande sind Rastplatzverkäufe verboten. Mit der Übergabe auf ausländischem Boden schlägt der Händler gleich drei Fliegen mit einer Klappe: Er umgeht die Beschaffung der nötigen Dokumente für eine legale Einfuhr in die Schweiz, er wälzt die rechtlichen Risiken des illegalen Imports auf den Käufer ab und entzieht sich eventueller Strafverfolgung, sollte der Käufer im Nachhinein Rechtsansprüche geltend machen wollen.

Eine obligatorische Angabe der Chipnummer wird ebenfalls von Vier Pfoten seit Langem gefordert. «In der Schweiz dürfen Chips nur durch zugelassene Tierärzte implantiert werden. Diese verwenden Mikrochips mit dem Ländercode 756», erklärt Oeschger. Die Richtigkeit der gemachten Angaben zum Hund könne anhand der Chipnummer über www.europetnet.com und Kontaktierung der dort angegebenen Datenbank überprüft werden. Bei ausländischen Chipnummern rät die Tierschützerin klar zur Vorsicht. Erst vor wenigen Wochen stellte Vier Pfoten bei Stichproben einen Trend zu anonymen Mikrochips fest. Hundeanzeigen mit «anonymen» Mikrochips sind auch auf Onlineplattformen geschaltet. Mikrochips mit solchen 900er-Herstellercodes sind zwar in der Schweiz nicht verboten, doch: «Die Rückverfolgbarkeit zum Herkunftsland wird dadurch leider verunmöglicht», warnt Oeschger. (…)

 

Den vollständigen Beitrag können Sie in der Ausgabe 3/19 lesen.

geschrieben von:
Röttgen Regina

Röttgen Regina

Geduld gegenüber Tieren ist bei Regina Röttgen grenzenlos. Nach abgeschlossenem Philosophie- und Anglistikstudium hat sie, nach einer diagnostischen Odyssee für ihren Siamkater, die Ausbildung zur Tierheilpraktikerin gemacht und eine türkische Heimtierzeitschrift verlegt. Sie lebt im Südwesten der Türkei mit ihrem türkischen Mann, zwei Söhnen, zwei Katzen, einem Rudel Hunde und Hühnern ausserhalb eines kleinen Dorfes. Dort arbeitet sie als freiberufliche Autorin und Redakteurin.

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